Bedingungen für die Nutzung des Flughafens und der TIZ1/TIZ2 Lufträume

Informationen über die Nutzung des Lufträume TIZ1/TIZ2 am Flughafen Hévíz-Balaton in Sármellék.

Sehr geehrte Partner!

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, die rechtlichen Anforderungen für die Nutzung der Lufträume TIZ1/TIZ2 von Sármellék einzuhalten, um ein höchstmögliches Maß an Flugsicherheit zu gewährleisten.

Der rechtliche Hintergrund in Kürze:
Anhang 1 der Gemeinsamen Verordnung 26/2007 (III. 1.) GKM-HM-KvVM über die Bestimmung des ungarischen Luftraums für den Flugverkehr enthält die Klassifizierung des Luftraums in Ungarn.
Abschnitt III, Punkt 1 des Anhangs 2 enthält die Klasse und die Koordinaten der TIZ-Lufträume, und Punkt 5 desselben Abschnitts enthält die RMZ/TMZ, aus denen hervorgeht, dass der Luftraum TIZ1 und TIZ2 des Flughafens Hévíz-Balaton in Sármellék als Luftraum der Klasse G eingestuft ist, in dem die Verwendung von Funkanlagen und Transpondern in H24 vorgeschrieben ist.

Im Luftraum der Klasse G gemäß der Definition in Anhang 1:
  • Für den unkontrollierten Luftraum zwischen 4000 ft (1200 m) und 9500 ft (2900 m) AMSL und ausgewiesenen TIZ ist ständiger wechselseitiger Funkkontakt mit den Flugverkehrsdiensten aufrechtzuerhalten, außer für unmotorisierte Luftfahrzeuge, mit Ausnahme von Wolkenflügen mit Segelflugzeugen, und für lokale Flüge, die den TIZ-Luftraum nicht verlassen, wenn in der TIZ keine RMZ ausgewiesen ist;
  • die Übermittlung eines Flugplans ist verbindlich, ausgenommen lokale Flüge, die den TIZ-Luftraum nicht verlassen, und unmotorisierte Luftfahrzeuge, ausgenommen Segelflugzeuge in Wolken.

Die Einreichung, Stornierung und Änderung des Flugplans ist in Kapitel III der NFM-Verordnung 56/2016 (XII. 22.) über die Regeln für die Durchführung von Flügen im Luftraum und auf den Flughäfen Ungarns geregelt. In dieser Rechtsvorschrift wird auch bestätigt, dass zusätzlich zu den Anforderungen in Buchstabe b) des Punktes SERA.4001 des Abs. 4. des Anhangs der SERA-Verordnung ein Flugplan für Flüge eingereicht werden muss, die auf Flughäfen mit TIZ ankommen, von dort abfliegen oder den Luftraum überfliegen, mit Ausnahme von unmotorisierten Luftfahrzeugen und lokalen Flügen in TIZ, die für den Teil des Fluges innerhalb des TIZ-Gebiets eingereicht werden müssen, unabhängig von den veröffentlichten Betriebszeiten des Flughafen-Fluginformationsdienstes. VFR-Luftfahrzeuge, die nicht mit Funkausrüstung ausgestattet sind, müssen TIZs bei Streckenflügen meiden. Die Anforderungen an die Funkausrüstung und den Transponder sind in Kapitel 11 der Verordnung aufgeführt. Gemäß Kapitel 13 der Verordnung (nicht erschöpfend):
  • Wenn am Zielflugplatz eine AFIS-Stelle in Betrieb ist, muss das mit einem Funkgerät ausgestattete VFR-Luftfahrzeug mindestens 5 Minuten vor dem Überfliegen der TIZ-Grenze Funkkontakt mit der AFIS-Stelle herstellen.
  • Das Luftfahrzeug muss den Flugplatz unter Berücksichtigung der Informationen der AFIS-Einheit anfliegen, landen und verlassen.
  • Wartet ein Luftfahrzeug am Boden auf den Start oder an der Grenze der TIZ, so hat das VFR-Luftfahrzeug auf Empfehlung der AFIS-Stelle an Flugplätzen zu halten, auf denen Instrumentenanflugverfahren durchgeführt werden können, wenn das Halten für die Sicherheit eines IFR-Luftfahrzeugs, das einen Instrumentenanflug durchführt, erforderlich ist.

In Anbetracht dessen bitten wir Sie, beim Betrieb im Luftraum TIZ1/TIZ2 in Sármellék:
  • Vor dem Flug NOTAMs, Informationen zum Luftraumbetrieb und Wetterinformationen einzuholen (NOTAMs z.B.: https://www.rocketroute.com/airports/europe-eu/hungary-hu/notam-sarmellekbalaton-lhsm.html ; Luftrauminformationen: https://www.hungarocontrol.hu/legterfelhasznalasi-terv , telefonisch: +36-1-296-9258, Wetterinformationen z.B.. https://aviation.met.hu/index2.php?lng=hu , mit kostenlosem Teilzugang METAR, SPECI, TAF-Telegramme von allen inländischen Flughäfen; GAMET Area Forecast und AIRMET, SIGMET-Warntelegramme; Wetterinformationen; und Beobachtungskarten sind verfügbar, oder z.B. https://en.allmetsat.com/metar-taf/europe.php?icao=LHSM )
  • die Funkanlage und den (betriebsbereiten!) Transponder zu benutzen, der vor dem Start in den höchsten Modus (Modus C) geschaltet werden muss;
  • einen Flugplan vorschriftsgemäss einzureichen (z.B. mittels NetBriefing, SkyDemon-Applikationen oder telefonisch bei der ARO unter +36 1 2934310; siehe auch www.netbriefing.hu );
  • die Towerdienste auf der Kommunikationsfrequenz 134.585 CH oder per Mobiltelefon +36 70 609 9073 zu kontaktieren, bevor Sie abfliegen/in den TIZ Luftraum einfliegen;
  • an der TIZ-Grenze/am Boden zu warten, falls dies zur Gewährleistung der Sicherheit von IFR-Luftfahrzeugen erforderlich ist. Wenn kein Funkkontakt hergestellt werden kann, MÜSSEN Sie an der TIZ-Grenze warten und dürfen NICHT einfliegen! Der Schutz des IFR-Verkehrs hat Priorität. Dies gilt auch für IFR-Trainingsverkehr mit einem IFR-Flugplan, da sie aufgrund der Art der Aufgabe nicht in der Lage sind, eine eigene Separation durchzuführen;
  • die von der AFIS-Stelle erhaltenen Informationen in vollem Umfang zu berücksichtigen und zu kooperieren;
  • den Flugplan nach der Landung zu schließen. Dies kann per Telefon oder über eine Applikation geschehen. Balaton Info AFIS schließt nur den Flugplan von Flugzeugen, die auf dem Flughafen Hévíz-Balaton gelandet sind;
  • Es ist STRENGSTENS VERBOTEN, den Flughafen außerhalb der veröffentlichten Betriebszeiten zu benutzen!

Wenn wir einen Verstoß gegen die oben genannten Gesetze feststellen, werden wir den Vorfall melden. Die Meldepflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 376/2014 über die Meldung, Analyse und Weiterverfolgung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnungen (EG) Nr. 1321/2007 und (EG) Nr. 1330/2007 der Kommission:
  • Ereignisse im Zusammenhang mit Flugsicherungsdiensten und -ausrüstung, wie z. B.:
  • Kollisionen, Beinahe-Kollisionen oder potenzielle Kollisionen;
  • spezifische Ereignisse im Zusammenhang mit Flugverkehrsmanagement und Flugsicherungsdiensten (ATM/ANS);
  • ATM/ANS-bezogene Betriebsereignisse.

Wir danken Ihnen für Ihre Kooperation, sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten!

Letzte Änderung: 27. Juli 2022